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   StGH Hessen, 08.10.2003 - P.St. 1876   

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StGH Hessen, 08.10.2003 - P.St. 1876 (https://dejure.org/2003,19857)
StGH Hessen, Entscheidung vom 08.10.2003 - P.St. 1876 (https://dejure.org/2003,19857)
StGH Hessen, Entscheidung vom 08. Oktober 2003 - P.St. 1876 (https://dejure.org/2003,19857)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 124 VwGO, § 124a VwGO, § 146 Abs 2 VwGO
    Wegen fehlendem fristgemäßen Antrag auf Zulassung der Berufung unsubstantiierte Grundrechtsklage gegen Zurückweisung von Richterablehnungsgesuchen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (StGH Wiesbaden: Wegen fehlendem fristgemäßen Antrag auf Zulassung der Berufung unsubstantiierte Grundrechtsklage gegen Zurückweisung von Richterablehnungsgesuchen)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus StGH Hessen, 08.10.2003 - P.St. 1876
    Grundrechtsklagen gegen Zwischenentscheidungen sind grundsätzlich unzulässig, da Verfassungsverstöße noch mit der Anfechtung der Endentscheidung geltend gemacht werden können (vgl. BVerfGE 1, 9; 21, 139; BVerfG, Beschluss vom 19.06.1992 - 1 BvR 1150/89 -).

    Nur solche Entscheidungen in Zwischenverfahren, die über eine für das weitere Verfahren wesentliche Rechtsfrage abschließend befinden und sich in weiteren Instanzen nicht mehr nachprüfen und korrigieren lassen können, können auch mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden (vgl. BVerfGE 1, 22; 21, 139; 24, 56; 53, 109).

  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus StGH Hessen, 08.10.2003 - P.St. 1876
    Denn der Grundsatz der Subsidiarität verlangt über das Erfordernis der Rechtswegerschöpfung nach § 44 Abs. 1 Satz 1 StGHG hinausgehend auch, dass ein Antragsteller Rechtsbehelfe vor den Fachgerichten einlegt, deren Zulässigkeit in der fachgerichtlichen Rechtsprechung nicht eindeutig geklärt ist (vgl. StGH, Beschluss vom 13.08.2003 - P.St. 1857 -, StAnz. 2003, S. 3792; ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. etwa BVerfGE 70, 180 [185 f.]) Das gilt auch, wenn umstritten ist, ob die Prüfung der angeführten Rechtsverletzungen der Beurteilung des angerufenen Gerichts unterliegt.
  • BVerfG, 10.07.1996 - 2 BvR 65/95

    Verletzung des Willkürverbots durch Verfahrenstrennung

    Auszug aus StGH Hessen, 08.10.2003 - P.St. 1876
    Unzumutbar ist die Einlegung eines Rechtsbehelfs allerdings, wenn dessen Zulässigkeit höchst zweifelhaft ist (vgl. BVerfG, NJW 1997, S. 649; BayVerfGH, BayVBl. 1998, S. 350).
  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei

    Auszug aus StGH Hessen, 08.10.2003 - P.St. 1876
    Nur solche Entscheidungen in Zwischenverfahren, die über eine für das weitere Verfahren wesentliche Rechtsfrage abschließend befinden und sich in weiteren Instanzen nicht mehr nachprüfen und korrigieren lassen können, können auch mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden (vgl. BVerfGE 1, 22; 21, 139; 24, 56; 53, 109).
  • StGH Hessen, 20.10.1999 - P.St. 1356

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus StGH Hessen, 08.10.2003 - P.St. 1876
    Über das Erfordernis der Erschöpfung des Rechtsweges hinaus verlangt der Grundsatz der Subsidiarität der Grundrechtsklage jedoch, dass ein Antragsteller vor der Anrufung des Staatsgerichtshofs alle zumutbaren Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der behaupteten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs - StGH -, vgl. etwa Urteil vom 20.10.1999 - P. St. 1356 -, NZM 1999, 1088 [1090]).
  • BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvR 920/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus StGH Hessen, 08.10.2003 - P.St. 1876
    Nur solche Entscheidungen in Zwischenverfahren, die über eine für das weitere Verfahren wesentliche Rechtsfrage abschließend befinden und sich in weiteren Instanzen nicht mehr nachprüfen und korrigieren lassen können, können auch mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden (vgl. BVerfGE 1, 22; 21, 139; 24, 56; 53, 109).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.2001 - 8 S 2385/01

    Durch Wiederholung der Klagebegründung kein Zulassungsgrund dargelegt

    Auszug aus StGH Hessen, 08.10.2003 - P.St. 1876
    Zwar ist umstritten, ob bei einer Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs im verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Rechtswidrigkeit dieser nach § 146 Abs. 2 VwG() unanfechtbaren Entscheidung im Berufungszulassungs- und gegebenenfalls Berufungsverfahren als Verfahrensfehler gerügt werden kann (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., 2003, § 54 Rdnr. 22, § 124 Rdnr. 13; ablehnend: OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2002, S. 472; OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ-RR 2002, S. 541; bejahend: Sächsisches OVG, …
  • BVerwG, 21.03.2000 - 7 B 36.00

    Rückübertragung eines Gebäudes - Vorliegen einer unlautern Machenschaft -

    Auszug aus StGH Hessen, 08.10.2003 - P.St. 1876
    2001, S. 10; einschränkend, nur bei willkürlicher Entscheidung über das Ablehnungsgesuch: BVerwG, Beschluss vom 28.07.1999 - 9 B 165/99 - Beschluss vom 21.03.2000 - 7 B 36/00 - Hess. VGH, DVBl. 1996.
  • BVerfG, 11.10.1951 - 1 BvR 23/51

    Unanfechtbarkeit strafgerichtlicher Zwischenentscheidungen

    Auszug aus StGH Hessen, 08.10.2003 - P.St. 1876
    Grundrechtsklagen gegen Zwischenentscheidungen sind grundsätzlich unzulässig, da Verfassungsverstöße noch mit der Anfechtung der Endentscheidung geltend gemacht werden können (vgl. BVerfGE 1, 9; 21, 139; BVerfG, Beschluss vom 19.06.1992 - 1 BvR 1150/89 -).
  • StGH Hessen, 13.08.2003 - P.St. 1857

    Mangels Einlegung der Anhörungsrüge nach ZPO § 321a unzulässige Grundrechtsklage

    Auszug aus StGH Hessen, 08.10.2003 - P.St. 1876
    Denn der Grundsatz der Subsidiarität verlangt über das Erfordernis der Rechtswegerschöpfung nach § 44 Abs. 1 Satz 1 StGHG hinausgehend auch, dass ein Antragsteller Rechtsbehelfe vor den Fachgerichten einlegt, deren Zulässigkeit in der fachgerichtlichen Rechtsprechung nicht eindeutig geklärt ist (vgl. StGH, Beschluss vom 13.08.2003 - P.St. 1857 -, StAnz. 2003, S. 3792; ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. etwa BVerfGE 70, 180 [185 f.]) Das gilt auch, wenn umstritten ist, ob die Prüfung der angeführten Rechtsverletzungen der Beurteilung des angerufenen Gerichts unterliegt.
  • BVerwG, 28.07.1999 - 9 B 165.99

    Anforderungen an eine zulässige Verfahrensrüge - Ablehnung des

  • BVerfG, 19.06.1992 - 1 BvR 1150/89

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Zwischenentscheidung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2001 - 1 A 3047/01

    Verfahrensrüge wegen der Besorgnis der Befangenheit des Vorsitzenden Richters am

  • VGH Hessen, 18.08.1999 - 8 UZ 2200/99

    Richterablehnung - Gehörsrüge - Beruhen der Entscheidung auf dem

  • VerfGH Bayern, 20.01.1998 - 10-VI-95
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